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Ausschreibung#216689

Rasenkante, Plattenweg und Treppe

Auftragsdetails

Region

Fislisbach

Ausgeschrieben am

04.08.2011

Auftragsbeschreibung

1. Rasenkante Erstellen von ca. 49m Rasenkante mit Ecken. Betonplatten 100/20, grau, feine Oberfläche, in stabilem Mörtelfundament verlegt. Genaue Betonplatte mit Muster muss vorgängig definiert werden. Rasenkante muss waagrecht verlegt werden, Rasen muss angeglichen werden und bei Position A im Plan 10-15 cm erhöht werden. Sämtliche Rasenanpassungsarbeiten müssen ausgeführt werden. 2. Plattenweg und Treppe Erstellen eines ca. 4m Weges aus 50/50 Betonplatten und ca. 5 Betontreppenstufen. Genaue Betonplatte und Betontreppenstufen muss vorgängig definiert werden. 3. Beet Entfernen von bestehendem Rasen und anlegen eines Beetes für die Bepflanzung. Grösse ca. 19m2. Bestehender Ahorn muss versetzt werden. Genaue Art von Erde bzw. Humus muss vorgängig definiert werden. Bestehende Gartensteckdose (2-fach) mit Erdspiess mit Pfahl muss versetzt und neue Gartensteckdose (2-fach) mit Erdspiess abgezweigt werden. Rasenkante, Plattenweg und Treppe müssen dauerhaft setzfrei und frostfest verlegt sein.

Mengen- und Massangaben

Rasenkante ca. 49m Plattenweg ca. 5m Betontreppe ca. 5 Stufen Beet ca. 19m2 Masse und weitere Angaben im beigefügten Plan. Diese müssen vom Auftragnehmer vor der Offertabgabe geprüft und wo nötig korrigiert werden.

Angaben zu den Materialien

Genaue Materialien muss mit Auftragnehmer definiert werden.

Beschreibung der aktuellen Situation

Bestehende Rasenfläche

Besonderheit

Zu offerieren ist einen Pauschalpreis inkl. allem, d.h. Aushub, Erstellung des Fundaments, Verlegung, Material, Transporte, Vorbereiungsarbeiten, Aufräumarbeiten, Entsorgung, Werkzeuge und Maschinen etc. Beendete Ausführung muss bis Ende September garantiert werden. Auftragnehmer muss Objekt vor Ort besichtigen. Arbeiten werden als Werkvertrag beauftragt. Es gelten folgende allgemeine Vertragsbestimmungen: Die Preise dürfen bis Bauvollendung keine Aufschläge erhalten. Es gelten die SIA-Normen, insbesondere SIA 118. Der Unternehmer darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Bestellers Arbeiten an Unterakkordanten vergeben. Er haftet für deren Arbeit und insbesondere deren Termine. Zusätzliche Arbeiten, die im Werkvertrag nicht aufgeführt sind, die sich aber im Laufe der Bauausführung als notwendig erweisen, sind dem Besteller vor Inangriffnahme zu offerieren und dürfen erst nach schriftlicher Genehmigung durch den Besteller ausgeführt werden. Erfolgt dies nicht, wird eine Bezahlung grundsätzlich abgelehnt. Die Nachtragspreise sind auf der Offertbasis zu offerieren. Für die nachofferierten Arbeiten gelten die vertraglich vereinbarten Konditionen. Regiearbeiten bedingen eine vorgängige schriftlicher Zustimmung des Bestellers. Regierapporte sind innert 14 Tagen nach ausgeführter Arbeit dem Besteller zu unterbreiten. Erfolgt dies nicht, wird der Rapport abgewiesen. Prüffrist für die Schlussrechnung: 30 Tage

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