Handwerker-Fehler
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Handwerker-Fehler: Das können und sollten Sie tun

Wir sagen Ihnen ganz genau, was Sie im Falle von Handwerker-Fehlern tun können und noch viel besser: wie Sie sie am besten mit Hilfe von renovero.ch gar nicht erst entstehen lassen.

Handwerker? renovero!

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Sie hatten sich so auf Ihre renovierte Wohnung gefreut und nun das: uneben verlegter Parkettboden, Risse in den Plättlis oder unsaubere Abschlüsse im Sanitärbereich.


„Was hilft es, sich über verschüttete Milch zu beklagen?“, versuchen Sie sich zu trösten und damit Ihren Ärger hinunterzuschlucken. Doch Halt! Wenn Sie Ihre Rechte kennen, können Sie effektiv etwas für Ihr Wunschresultat tun.


Oder wissen Sie bereits, was zu tun ist? Dann können Sie Ihr Projekt jetzt unverbindlich ausschreiben und schnellstmöglich Offerten von bewerteten Handwerkern vergleichen:

Pfusch am Bau – was nun oder besser was tun?

Stellen Sie sich vor, Sie haben gerade Ihr Bauvorhaben oder Ihre Renovation fertigstellen lassen und sind unzufrieden. Das Ergebnis weist lauter Mängel auf und Sie können und wollen damit auch nicht leben. Sie möchten ein zufriedenstellendes Resultat. Dann sollten Sie jedoch wissen, wann Sie:


  • Die Zahlung der Rechnung verweigern können.
  • Den Handwerker zur Nachbesserung auffordern können.
  • Die Offerte eines anderen Handwerkers einholen können.


Wir geben Ihnen eine klare Orientierung an die Hand, wann Sie sich auf welche Massnahme berufen können.

Richtig reklamieren!

Sollten die Mängel sehr  schwerwiegend  ausfallen, dann sollten Sie als erste Massnahme die  Abnahme  des Werkeskomplett  verweigern .


Das bringt Ihnen den Vorteil, dass Sie das Werk – solange es nicht abgenommen ist – auch nicht bezahlen müssen. Doch aufgepasst: Für die volle Summe gilt das tatsächlich nur in diesem Fall.


Wenn die Mängel  weniger gravierend  sind, haben Sie rechtlich gesehen einzig die Chance,  einen Teil  der Rechnungssumme  einzubehalten.  Grundsätzlicher Tipp: Alle Mängel im Abnahmeprotokoll schriftlich fixieren und bestenfalls fotografisch dokumentieren.

Sofortige Reklamation!

Die Vergabe eines Auftrages sollte stets mit einem Werkvertrag besiegelt werden. Damit ist der Handwerker rechtlich verpflichtet, das Werk ohne jegliche Mängel und damit einwandfrei abzuliefern. Jedoch müssen Sie im Falle von Pfusch   sofort handeln.


Das heisst, Sie sollten   direkt bei Werksabnahme genauestens prüfen   und eventuelle Mängel unmittelbar beanstanden. Ansonsten verwirken Sie Ihr Recht auf Nachbesserung von Mängeln und Herstellung eines einwandfreien Zustandes.


Ausnahmefall:


Es befindet sich im Werkvertrag ein Verweis auf die Norm SIA 118. Dann haben Sie als Auftraggeber mehr Zeit, um Beanstandungen geltend zu machen.


Diese haben dann innert zweier Jahre zu erfolgen. Allerdings müssen Sie hier zwingend dem ursprünglichen Handwerker die   Chance zur Nachbesserung   einräumen.


Hier erfahren Sie mehr über die   Nachbesserung von Handwerkern .


Wenn Sie einen neuen Handwerker mit der Beseitigung der entstandenen Mängel beauftragen, müssen Sie dessen Rechnung in jedem Fall erst einmal selbst zahlen.


Um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, können Sie die Rechnung nur an den „Mängel-Handwerker“ weiterleiten, wenn:


  • Sie vorher eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel gesetzt haben.
  • Der Handwerker seiner Pflicht zur Beseitigung seiner Fehler nicht nachkommt.
  • Sie ihm im Vorhinein schriftlich angedroht haben, dass Sie nun einen neuen Handwerker beauftragen werden.


Zur Durchsetzung der Mängelrechte ist es auf jeden Fall ratsam, von Anfang an einen Rückbehalt zu vereinbaren und nicht die volle Rechnungssumme zu bezahlen. Dieser Rückbehalt wird dann erst nach Ausführung der korrekten Arbeit beglichen.

Die beste Prophylaxe vor Handerwerker-Fehlern

Die beste Prophylaxe vor Handwerker-Fehlern ist die ruhige und gewissenhafte   Auswahl der passenden Offerte   ohne Zeitdruck.


Damit es gar nicht erst zu unliebsamen Überraschungen nach (vermeintlich) erledigtem Auftrag kommt, sollten Sie gründlich vergleichen und sich Bilder von früheren Bauprojekten zeigen lassen.


Doch selbst wer sich „echte“ Handwerker ins Haus holt, ist nicht vor Handwerker-Fehlern gefeit.


Machen Sie sich deshalb den grössten Vorteil zunutze, den Ihnen renovero.ch bieten kann: das Bewertungssystem von renovero.ch. Es bietet Ihnen die Möglichkeit, Bewertungen der Handwerker von früheren Auftraggebern einzusehen.


Mit renovero.ch erhalten Sie damit jede Unterstützung, die für eine erfolgreiche Offertanfrage benötigt wird. Holen Sie unbedingt mehrere Offerten ein. Wenn Sie   in Ruhe Ihre Offerten verglichen   haben, sollten Sie in einem Werksvertrag folgende Punkte schriftlich festhalten:


  • Art und Umfang der Arbeiten
  • Ausführungstermin
  • Vergütung (inkl. Anfahrtskosten)


Am besten vereinbaren Sie eine Pauschale. Mit solch einem Vertrag sind Sie zwar nicht gänzlich gefeit, jedoch haben Sie im Fall der Fälle eine hilfreiche rechtliche Grundlage in der Hand.

Mit renovero.ch seriöse Handwerker finden

Sie kennen nun die beste Vorkehrung gegen Handwerker-Fehler: präzise Offertanfrage, Rückversicherung durch Bewertungen auf renovero.ch und Ruhe beim Offertenvergleich.


Mit Ihrer Offertanfrage bei renovero.ch können Sie sich so noch besser vor Handwerker-Fehlern schützen.


Probieren Sie es doch einfach einmal aus. Eine Offertanfrage auf renovero.ch ist für Sie kostenlos und vollkommen unverbindlich.


Ausserdem haben Sie als Kunde nach dem Auftrag selbstverständlich ebenfalls die Möglichkeit, im Bewertungssystem von renovero.ch andere Nutzer von Ihren Erfahrungen profitieren zu lassen.