Sollte es zu Mängeln oder einem Schadensfall kommen, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Recht auf Gewährleistung geltend zu machen. Dieses Recht kommt zum Tragen, wenn ein Werk (in diesem Falle die Arbeit des Elektrikers) nicht dem entspricht, was vertraglich vereinbart wurde. Deshalb ist es wichtig, dass Sie den schriftlichen Kostenvoranschlag und den Vertrag aufbewahren.
Der Elektriker sollte sich darin zu allen notwendigen Arbeitsschritten verpflichtet haben. Werden Mängel festgestellt, ist der Auftrag nicht erledigt, bevor im Backofen auch wirklich die Brötchen warm werden.
Einen Mangel müssen Sie sofort melden . Ist der Mangel nicht gravierend, können Sie eine kostenlose Nachbesserung verlangen (dazu müssen Sie dem Handwerker eine angemessene Frist setzen) oder eine Preisreduktion fordern.
Können bei bereits geleisteter Zahlung im Nachhinein auftretende Schäden auf eine fehlerhafte Installation zurückgeführt werden, haben Sie ebenfalls ein Recht auf Reparatur des Backofens bzw. auf Entschädigung .