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Kosten eines Autoimports – Was bei der Überführung eines Fahrzeugs zu beachten ist

Beim Autokauf im Ausland und der Überführung eines Fahrzeugs aus dem Ausland in die Schweiz gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen. Hinzu kommen Abgaben für die Versicherung und Verzollung.

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Für den Import eines Autos in die Schweiz ist die Anmeldung bei der zuständigen Zollverwaltung und der Zulassungsstelle des Strassenverkehrsamtes notwendig. Neben dem Fahrzeugausweis und den Ausfuhrkennzeichen ist in manchen Fällen auch ein Ursprungsnachweis erforderlich.

Welche Vorbereitungen sind für den Import eines Autos zu treffen?

Der Autokauf ist unter bestimmten Umständen im Ausland günstiger als der Kauf eines Neuwagens im eigenen Land. Das bedeutet aber gleichzeitig, dass der Neuwagen importiert werden muss, wofür Steuern und Gebühren anfallen. Es ist wichtig, vor der Überführung alle rechtlichen Dinge zu klären und sich genau zu informieren, ob sich die Kosten für den Import lohnen. Günstiger ist der Autokauf in Ländern wie Spanien, Dänemark, in den Niederlanden oder in Portugal. Die Preisunterschiede betragen dabei teilweise bis zu 20 Prozent. Dazu lohnt sich die Überlegung, ob die Überführung als Privatperson oder durch eine Spedition sinnvoller ist.


Handelt es sich um einen Eigenimport, sollte der Autokäufer den Kaufvertrag und günstigenfalls den Ursprungsnachweis zur Verfügung haben. Hier gelten für den Vertrag die Regelungen des Kauflands. Für Fahrzeuge, die in die Schweiz überführt werden, fallen die Beantragung eines Zollantragsformulars und die Zollanmeldung durch eine bevollmächtigte Person an. Die Überführung findet mit einem Ausfuhrkennzeichen und befristetem Kontrollschild statt.

Wie erfolgt die Verzollung bei der Einfuhr?

Bei der Überführung eines Fahrzeugs entstehen Kosten und Zollabgaben. Für Verzoll Nachweis und Verkehrszulassung sind die kantonalen Behörden und Zollstellen zuständig. Die Zollsätze hängen dabei von der Fahrzeugart ab und davon, ob es sich um einen Neuwagen oder um ein gebrauchtes Auto handelt. Zollfrei sind dabei lediglich Fahrzeuge, die in Staaten gekauft wurden, mit denen die Schweiz ein Freihandelsabkommen geschlossen hat. Dann ist es möglich, das Auto mit einer Zollpräferenz oder kostenlos einzuführen, wenn ein gültiger Ursprungsnachweis vorhanden ist. 


Die Bemessungsgrundlage für die anfallenden Steuern und Kosten beziehen sich bei der Vorlegung des Kaufvertrags auf den Transport und die Verzollung. Unterschieden wird der Zolltarif bei PKWs und KWs. Bei Personenkraftwagen steht die Nutzungsmöglichkeit im Vordergrund, bei Lastkraftwagen der Lasttransport. Für Motorräder gelten weitere Voraussetzungen mit einem festgelegten Zollsatz. Für Autos, die als „Umzugsgut“ gelten, fallen geringere Abgaben an.

Autotransport

Welche Dokumente werden für die Einfuhr eines Autos in die Schweiz benötigt?

Planen Sie die Überführung eines Autos in die Schweiz, brauchen Sie zahlreiche Dokumente, die bei der Zollverwaltung vorgelegt werden müssen. Das betrifft für den Autokauf im Ausland Kaufvertrag oder Rechnung, einen Fahrzeugausweis oder Zulassungsschein, den Identitätsnachweis des Überführers und eine Zollanmeldung für die Einfuhr. Ein weiteres Dokument ist die Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung, die nachweist, dass der Zoll und die Einfuhrumsatzsteuer ordnungsgemäss bei der Zulassungsstelle des Strassenverkehrsamts bezahlt wurden.


Die wichtigsten Dokumente im Überblick sind:


  • Kaufvertrag oder Rechnung
  • Zulassungsschein und Fahrzeugausweis
  • Reisepass
  • Zollanmeldung für die Einfuhr
  • Ursprungsnachweis

Welche Steuern fallen auf Verzollung und Import an?

Für Verzollung und Einfuhr eines Fahrzeugs fallen Einfuhrumsatzsteuer und Automobilsteuer an. Letztere gilt für die Überführung von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen und liegt bei einem Steuersatz von vier Prozent des Kaufpreises oder Fahrzeugwerts. Hinzu kommt die Mehrwertsteuer auf die Einfuhr. Sie beträgt für Fahrzeuge in der Schweiz 7,7 Prozent, wobei die Bemessungsgrundlage der Kaufpreis des Autos ist, der im Ausland bezahlt wurde. Zum Kaufpreis hinzu kommt der Wert in Zahlung gegebener Eintauschfahrzeuge.


Die Grundlage für die Bemessung der Kosten bildet immer der Kaufvertrag oder die Rechnung. Bei Geschenken wiederum gilt der Marktwert. Dieser ist in der Höhe angelegt, die auch ein Käufer für ein importiertes Auto zahlen müsste. Eine weitere Bemessungsgrundlage bilden alle Kosten, die Einfuhrabgaben und Reisekosten bis zum Bestimmungsort umfassen. Wertangaben, die in ausländischer Währung erfolgen, werden zuvor umgerechnet. 

Was muss ich bei der Versicherung eines Neuwagens aus dem Ausland beachten?

Eine Versicherung kann mögliche Schäden abdecken, die nicht nur beim Fahren selbst, sondern auch beim Import entstehen. Daher lohnt es sich, bereits vor dem Import über eine passende Versicherung nachzudenken oder gegebenenfalls die KFZ-Versicherung zu wechseln. Nicht notwendig ist eine weitere Versicherung, wenn es sich beim importierten Fahrzeug um einen Zweitwagen handelt.


Für den Import lohnt sich häufig eine Teil- oder Vollkaskoversicherung, die auch Schäden im Ausland abdeckt. Eine Bestätigung der Versicherung muss bei der Zollprüfstelle vorgelegt werden. Mit der Versicherung ist die Beantragung der benötigten Kontrollschilder möglich. Diese sind bei den Behörden des Kauflandes erhältlich. Bei der Ankunft in der Schweiz ist die Anmeldung des Fahrzeugs im zuständigen Kanton notwendig. Sie beinhaltet die Abgaswartung und die Motorfahrzeugkontrolle.

Welche Kosten entstehen beim Import eines Autos insgesamt?

Kosten entstehen für die Einfuhr durch gesetzlich bestimmte Steuern und Abgaben, für die Verzollung und für die Beantragung des Verzollungsnachweises. Hinzu kommen Frachtkosten, wenn die Überführung durch einen Spediteur übernommen wird. Wird das Auto selbst überführt, fallen zu den Zollgebühren die üblichen Kosten für Benzin und Reise an. Die Einfuhrabgaben werden bei der Zollbehörde bezahlt.

In Sachen CO2-Abgabe ist ebenfalls einiges zu beachten. So sind Sanktionen bei bestimmten PKWs zu bezahlen, wenn der Emissionswert zu hoch ausfällt. Das betrifft in der Regel ältere Fahrzeuge. Diese Sanktion wird nicht durch den Zoll in der Schweiz, sondern durch die Bundesämter für Strassen und für Energie erhoben.

Die wichtigsten Fragen dazu beantwortet das Strassenverkehrsamt im jeweiligen Kanton. Handelt es sich nicht um Strassenfahrzeuge, sondern um Wasserfahrzeuge, die mit dem Schiff transportiert werden, ist das kantonale Schiffsfahrtamt zuständig. Über die Fragen zu den Kosten hinaus beantworten die Behörden auch Fragen zu den Abgasvorschriften, zur Typengenehmigung, zur Zulassung und zur Ausrüstung für den Import. Die Ausfuhr aus der Schweiz beinhaltet wiederum andere Voraussetzungen und benötigt eine Ausfuhrdeklaration. Für den Import ist die unaufgeforderte Anmeldung bei der zuständigen Zollstelle notwendig. 


Die Einfuhr des Fahrzeugs aus EU-Ländern durch eine Privatperson ist unkomplizierter und kostengünstiger, ein Autoimport etwa aus den Vereinigten Staaten erfordert mehr Aufwand. Das liegt nicht zuletzt daran, dass in den USA andere technische Standards und Masseinheiten gelten und bestimmte Änderungen notwendig sind, so beispielsweise bei der Lichtmaschine oder dem Tacho. Hier gilt es zu prüfen, welche Voraussetzungen für die Nutzung des Fahrzeugs in der Schweiz gelten und ob diese mit denen in den USA übereinstimmen. Eine Anpassung ist bei professionellen Direktimporteuren möglich.


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