Einfriedung in der Schweiz – Wissenswertes zur Grundstücksabgrenzung
In diesem Artikel
- Was versteht man unter Grundstückseinfriedungen?
- Gibt es eine Bewilligungspflicht für die Errichtung von Grundstückseinfriedungen?
- Einfriedung und Vorschriften – welche Grenzabstände muss ich einhalten?
- Was ist die maximale Höhe der Grundstückseinfriedung?
- Wer trägt die Kosten für Zäune und Hecken auf der Grundstücksgrenze?
- Darf ich ohne Zustimmung des Nachbarn eine Grundstückseinfriedung errichten?
- Streit mit dem Nachbar – was, wenn die Einfriedung gegen Vorschriften verstösst?
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Was versteht man unter Grundstückseinfriedungen?
Gibt es eine Bewilligungspflicht für die Errichtung von Grundstückseinfriedungen?
Einfriedung und Vorschriften – welche Grenzabstände muss ich einhalten?
Was ist die maximale Höhe der Grundstückseinfriedung?
In privaten Gärten sind Gartenmauern oder Sichtschutzwände bis zu 1,8 Meter ortsüblich. Bei Grundstückseinfriedung an Strassenstrecken oder zwischen Nachbargrundstücken kann eine maximale Höhe von beispielsweise 1,2 bis 1,5 Metern vorgeschrieben sein.
Wer trägt die Kosten für Zäune und Hecken auf der Grundstücksgrenze?
Im Normalfall richtet sich die Kostenaufteilung für eine Grundstückseinfriedung auf der gemeinsamen Grundstücksgrenze nach der Vereinbarung mit dem Nachbarn. Wird eine Umzäunung gemeinsam geplant und genutzt, teilen sich die Nachbarn die Kosten. Dies betrifft sowohl Material als auch Bau- und Pflegekosten. Errichten Sie die Abgrenzung hingegen allein mit Abstand zum Nachbargrundstück und ausschliesslich zu Ihrem Nutzen, tragen Sie die Kosten in der Regel allein. Es empfiehlt sich, solche Absprachen zum Grenzsabstand schriftlich festzuhalten und eventuell im Grundbuch als Dienstbarkeit einzutragen.
Darf ich ohne Zustimmung des Nachbarn eine Grundstückseinfriedung errichten?
Streit mit dem Nachbar – was, wenn die Einfriedung gegen Vorschriften verstösst?
Fazit – Einfriedungen von Profi setzen lassen
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