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gut-zum-wissen Gut zu wissen  | 13 Juni 2025

Klimaanlage in Mietwohnung einbauen – kann ich als Mieter Klimageräte anschaffen?

Eine Klimaanlage kühlt in heissen Sommern die Raumluft. Das gilt nicht nur für Häuser und Eigentumswohnungen, auch in Mietwohnungen sind Klimageräte ein Segen und bringen Abkühlung bei hohen Temperaturen. Ist die Klimaanlage noch nicht Teil der Ausstattung, dann erwägen viele Mieter ein Nachrüsten. Dabei stellen sich jedoch einige relevante Fragen. Ist die Montage einer Klimaanlage in einer Mietwohnung aus rechtlicher Sicht überhaupt erlaubt? Und was muss beim Einbau von Split-, Innen- und Aussengeräten beachtet werden?


Mann installiert Klimaanlage Dieser Ratgeber klärt über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die technischen Möglichkeiten von Klimageräten für Mieter auf. Zudem stellt er die verschiedenen Arten von Klimaanlagen vor und informiert über ihre Vor- und Nachteile des jeweiligen Klimageräts. Kontaktieren Sie einen Fachbetrieb auf renovero, wenn Sie mehr Beratung wollen oder gleich Montage und Einbau Ihrer neuen Klimaanlage in der Wohnung beauftragen wollen.



Darf ich in meiner Mietwohnung eine Klimaanlage installieren?


Steigen die Temperaturen und die Hitze im Raum wird unerträglich, sehnt sich mancher Mieter nach Abkühlung durch ein Klimagerät. Doch je nach Modell sind dann bauliche Veränderungen am Haus erforderlich. Es muss also zunächst unterschieden werden, ob es sich um eine fest installierte Klimaanlage oder ein mobiles Gerät handeln soll. Bei Klimaanlagen, die keine baulichen Veränderungen erfordern und deren Entlüftung über ein Fenster geschieht, ist üblicherweise keine Zustimmung des Vermieters erforderlich. Anders sieht es mit einer Klimaanlage aus, die eine feste Installation erforderlich macht. Weil es sich dabei um eine Veränderung des Mietgegenstandes handelt, ist die Zustimmung des Vermieters beziehungsweise des Hauseigentümers nötig.


Erwägen Sie beispielsweise die Anschaffung einer Split-Klimaanlage, dann sind Bohrungen in die Bausubstanz unumgänglich. Diese Art von Klimaanlage besteht aus zwei Teilen, nämlich einem Innengerät und einem Aussengerät. Damit sie zusammenarbeiten können, sind sie über eine Leitung miteinander verbunden. Zudem müssen beide Geräte mit Strom versorgt werden. Um die erforderlichen Verbindungen herzustellen, muss in die Aussenwand des Hauses gebohrt werden.


Auch für die Anbringung der Bestandteile der Klimaanlage an der Gebäudehülle sind Bohrungen notwendig, die einer Genehmigung bedürfen. Fragen Sie dafür bei Ihrem Vermieter nach, ob er mit der Installation einer Klimaanlage einverstanden ist. Tun Sie dies am besten schriftlich und legen Sie eine Beschreibung der geplanten Anlage bei. Lassen Sie sich die Genehmigung ebenfalls schriftlich geben, damit Sie später nachweisen können, dass sie tatsächlich erteilt wurde.


Es könnte sein, dass Ihr Vermieter verlangt, dass Sie die Klimaanlage bei Ihrem Auszug aus der Wohnung auf eigene Kosten entfernen. Bedenken Sie dies bei der Wahl der Klimaanlage und der Art der Installation.


Benötige ich eine Baubewilligung für den Einbau einer Klimaanlage?


Möglicherweise ist eine Baubewilligung notwendig, wenn Sie sich als Mieter eine Klimaanlage anschaffen und nachrüsten wollen. Allerdings ist dies vom Kanton und der Gemeinde abhängig, in der Sie wohnen.


Keine Bewilligung von der Baubehörde benötigen Sie, wenn Sie sich für eine mobile Klimaanlage oder ein Gerät entscheiden, das keine Installation erfordert. Dies gilt allerdings nur, wenn sich die Geräusche, die die Anlage verursacht, für die Nachbarn im zumutbaren Rahmen bewegen. Ist die Klimaanlage für die zuständige Behörde zu laut, dann könnte eine Bewilligung notwendig sein, Ihre Nachbarn wiederum könnten sich beschweren.


Ebenso müssen Sie eine Bewilligung einholen, wenn Sie eine Split-Klimaanlage installieren. Denn dazu gehört eine Ausseneinheit, die an der Fassade befestigt werden muss und dadurch das Erscheinungsbild des Gebäudes verändert. Hier müssen Sie als Mieter vor der Anschaffung auch unbedingt den Vermieter kontaktieren. Denn zur Anbringung und Verbindung der Ausseneinheit mit dem Innengerät müssen Bohrungen in die Fassade vorgenommen werden, was die Gebäudestruktur beeinträchtigen könnte.


Zu Ausnahmefällen kann es kommen, wenn Sie in einem denkmalgeschützten oder einem ortbildgeschützten Gebäude wohnen. In diesem Fall könnte nicht nur eine Baubewilligung, sondern auch eine Spezialgenehmigung erforderlich sein. Informieren Sie sich am besten bei der Baubehörde Ihrer Gemeinde oder Ihrem Kanton, um die geltenden Regelungen zu erfahren – auch in solchen Ausnahmefällen.


Welche Arten von Klimaanlagen eignen sich für Mietwohnungen?


Um die Hitze im Sommer draussen und die Temperaturen drinnen erträglich zu halten, eignet sich die Anschaffung folgender Klimaanlagen für Mietwohnungen:


  1. Monoblockgerät
  2. Split-Klimaanlage


Was spricht für ein Monoblockgerät?


Ein Monoblockgerät saugt die warme Luft aus dem Raum und kühlt sie ab. Für Abkühlung sorgt ein Kältemittel im Inneren des Geräts. Anschliessend gibt die Anlage einen kalten Luftstrom in den Raum ab, um ihn herunterzukühlen. Die Wärme, die der Luft entzogen wurde, wird durch einen Abluftschlauch abgegeben, der am Gerät angebracht ist.


Bei der Nutzung eines Monoblockgeräts in einer Mietwohnung empfiehlt es sich, dass der Abluftschlauch aus dem leicht geöffneten Fenster geführt wird. Dies hat jedoch den Nachteil, dass warme Luft von aussen in die Wohnung gelangt. Dies hebt den kühlenden Effekt der Klimaanlage teilweise wieder auf.


Alternativ ist es möglich, ein Lüftungsloch in die Aussenwand zu bohren, durch das der Schlauch geführt wird. Allerdings handelt es sich dabei um eine bauliche Veränderung der Gebäudehülle und macht eine Bewilligung durch die Baubehörde sowie eine Erlaubnis des Vermieters erforderlich.


Übrigens bildet sich beim Kühlvorgang in der Klimaanlage Kondenswasser. Dieses wird bei manchen Modellen verdampft und mitsamt der warmen Luft durch den Abluftschlauch nach aussen abgegeben. Bei anderen Geräten wird das Kondenswasser in einem Gefäss gesammelt, das Sie regelmässig leeren müssen.


Neben dem Umstand, dass für ein Monoblockgerät üblicherweise keine Erlaubnis vom Vermieter nötig ist, zeichnet es sich durch seine flexible Nutzung aus. Sie können es in dem Raum verwenden, in dem Sie sich gerade aufhalten.


Vor- und Nachteile eines Splitgeräts


Eine Split-Klimaanlage muss fest installiert werden, da sie aus einem Aussengerät und einem Innengerät besteht. Aus diesem Grund benötigen Sie als Mieter dafür eine Genehmigung durch den Vermieter und eine Bewilligung durch die Baubehörde. Im Vergleich zu einem Monoblock-Modell ist die Kühlleistung einer Split-Klimaanlage höher, der Aufwand für die Wartung aber auch.


Bei einer Split-Anlage saugt die Inneneinheit die warme Luft an und kühlt sie herunter. Die Wärme wird durch die Wand an die Ausseneinheit und vor dort aus an die Umgebung abgegeben – so bleiben die Temperaturen dank hoher Kühlleistung im Raum niedrig.


Eine besonders umfangreiche Lösung ist Multisplit. Ein solches Modell besteht aus einer Ausseneinheit und mehreren Innengeräten. Diese werden in verschiedenen Räumen Ihrer Wohnung installiert, die somit gleichzeitig gekühlt werden können. Dank Multisplit ist somit keine Anschaffung mehrerer Einzelgeräte oder die permanente Umplatzierung einer mobilen Klimaanlage notwendig. Auch hier fällt aber mehr Aufwand für die Wartung an. Lassen Sie sich zu diesen und anderen Optionen von einem Klimaprofi aus Ihrer Nähe beraten.



Was ist der Unterschied zwischen Monoblock- und Split-Klimaanlagen?


Eine Monoblock-Klimaanlage ist ein einzelnes Gerät, in dem die komplette Technik für das Herunterkühlen der Luft untergebracht ist. Meist muss es nicht installiert werden, was für eine Mietwohnung praktisch ist. Allerdings ist ein Monoblock-Gerät vergleichsweise laut im Betrieb und kann die Nachbarn stören. Zudem bietet es im Sommer eine geringere Kühlleistung als eine Split-Klimaanlage.


Letztere weist eine höhere Effizienz und Leistung auf, was vor allem bei einer höheren Raumgrösse sinnvoll ist. Auch hat sie eine geringere Geräuschentwicklung. Allerdings müssen die beiden Geräte, aus denen die Split-Klimaanlage besteht, an der Aussenwand angebracht werden. Zudem muss eine Bohrung durch die Wand stattfinden, um die Leitung hindurchzuführen und die Stromversorgung sicherzustellen. Daher sind für eine Split-Klimaanlage eine Baubewilligung und für Mieter die Erlaubnis des Vermieters unumgänglich.


Welche Kosten entstehen beim Einbau einer Klimaanlage?


Die Anschaffungskosten für eine Klimaanlage liegen je nach Modell zwischen CHF 200,- und CHF 2.000,-. Wenn Sie die fachgerechte Montage durch einen Fachbetrieb vornehmen lassen, kommen Kosten hinzu. Auch verursacht die Klimaanlage Betriebskosten in Form der Aufwendungen für Strom und Wartung. Wie hoch sie sind, hängt neben den aktuellen Stromkosten von der Dauer des täglichen Betriebs, der Raumgrösse und der Effektivität der Dämmung ab. Grundsätzlich sind Split-Klimaanlagen günstiger im Betrieb als Monoblock-Geräte.


Zusätzliche Kosten könnte es verursachen, wenn Sie Ihre Klimaanlage nachrüsten wollen. Dies ist beispielsweise sinnvoll, wenn Sie eine Ableitung für das Kondenswasser integrieren lassen wollen. Dadurch ersparen Sie sich das Entleeren des Gefässes, in dem das Kondenswasser gesammelt wird.


Kann ich eine Klimaanlage selbst installieren?


Ein mobiles Gerät können Sie problemlos selbst in Betrieb nehmen, ohne die Hilfe von Handwerkern in Anspruch nehmen zu müssen. Dagegen muss bei einer Split-Klimaanlage ein fachgerechter Einbau durch zertifizierte Klimamonteure stattfinden. Nicht nur müssen die Bohrungen in die Bausubstanz präzise vorgenommen werden. Auch die Tätigkeit mit den in der Klimaanlage enthaltenen Kältemitteln erfordert das Know-how von Experten. Andernfalls kann es zu gesundheitsgefährdenden Unfällen und einer Schädigung der Umwelt kommen.


Gibt es Alternativen zur Klimaanlage, um die Wohnung zu kühlen?


Wenn Sie von Ihrem Vermieter keine Genehmigung für den Einbau einer Klimaanlage in Ihre Mietwohnung erhalten, bieten sich Ihnen die folgenden Alternativen:


  • Nutzen Sie Ventilatoren und andere mobile Geräte, die einen gekühlten Luftstrom erzeugen.
  • Verwenden Sie einen Sonnenschutz an den Fenstern, um die Auswirkungen der Sonneneinstrahlung auf die Raumtemperatur zu verringern. Möglich ist etwa die Nutzung von Rollos oder Folien.
  • Lüften Sie Ihre Räumlichkeiten nachts oder in Phasen, in denen die Sonneneinstrahlung weniger stark ist. Vor allem in Dachgeschosswohnungen ist dies sinnvoll, um die Raumluft möglichst kühl zu halten.


Fazit – als Mieter bei der Klimaanlage an Vermieter und Nachbarn denken


Klimaanlagen bieten vor allem in Dachgeschosswohnungen eine willkommene Erleichterung an heissen Tagen. Allerdings müssen Sie beim Einbau einer Klimaanlage in eine Mietwohnung die rechtlichen und baulichen Rahmenbedingungen beachten. Wenn Sie an einem Einbau interessiert sind, sollten Sie frühzeitig den Hauseigentümer kontaktieren und bei Bedarf einen Fachbetrieb beauftragen. Besorgen Sie zudem ein leises Gerät, für denn Fall, dass sich die Nachbarn an lauten Geräuschen stören. Bei renovero können Sie unverbindlich Offerten für den Einbau einer Klimaanlage in Ihrer Mietwohnung einholen. Dadurch finden Sie einen Betrieb, der ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bietet und den Sie beauftragen können, Ihre Klimaanlage einzubauen.


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