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Gut zu wissen  | 13 Juni 2025
Autor:   Renovero team

Wärmepumpe: Wie sieht die Förderung in der Schweiz aus?

Wärmepumpen werden in jüngster Zeit als Heizungsersatz und Erstinstallation immer beliebter, denn sie sind eine nachhaltige Heizlösung für die eigene Wohneinheit. Im Gegensatz zu Gas- und Ölheizungen aber ist die Wärmepumpe deutlich kostenintensiver in der Anschaffung, egal ob im Sole-Wasser oder Luft-Wasser-Betrieb. Um zumindest einen Teil der Investitionskosten für das Wärmeverteilsystem über Förderbeiträge zurück zu erhalten, informieren Sie sich umfassend über Förderprogramme wie myclimate, Förderbedingungen und kantonale Regelungen in der Schweiz.

Wärmepumpe vor Haus
Wir verraten Ihnen, wie Sie ganz einfach einen Zuschuss für Ihre neue Wärmepumpe erhalten und was kwth und WPSM meint. Wenn Sie Beratung suchen, um zu erfahren, wie Sie für eine Wärmepumpe eine Förderung bei myclimate erhalten und wann die EnergieSchweiz bei Erstinstallation des Wärmeverteilsystems gefragt ist, kontaktieren Sie gerne einen der Fachbetriebe auf renovero.


Welche Förderprogramme für Wärmepumpen gibt es in der Schweiz?


Die Förderung für Luft-Wasser- und Sole-Wasser-Wärmepumpen in Gebäuden erfolgt in der Schweiz sowohl vom Bund als auch den einzelnen Kantonen. Das bedeutet, dass es zahlreiche nationale und kantonale Förderprogramme gibt, allen voran das Gebäudeprogramm, die Klimaprämie, myclimate oder den Energiefranken.

Das Gebäudeprogramm ist das wohl bekannteste Förderprogramm schweizweit. Als ein wichtiger Pfeiler der Schweizer Energie- und Klimapolitik, fördert es alle Massnahmen, die ein energieeffizientes Zuhause ermöglichen. Die Wärmepumpe steht dabei an erster Stelle. Dank des Gebäudeprogrammes Schweiz erhalten Sie aber nicht nur einen Zuschuss zur Wärmepumpe. Vielmehr fördert es alle energetisch wirksamen baulichen Massnahmen, welche den CO2-Ausstoss nachweislich reduzieren. Auf der Website vom Gebäudeprogramm finden Sie einen übersichtlichen Fördergeldrechner. Dank ihm können Sie auf einen Blick erkennen, wie hoch Ihre Förderung für die Wärmepumpe als Ersatz für die Elektroheizung voraussichtlich ausfällt.

Myclimate ist ein weiteres Projekt, das in den meisten Schweizer Kantonen verfügbar ist. Hierbei handelt es sich um ein gemeinnütziges Programm, das nur den Austausch bestehender fossiler Wärmeverteilsysteme, also Öl- oder Gasheizungen, gegen Wärmepumpenanlagen fördert. Die Ausstattung eines Neubaus mit einer Wärmepumpe gehört nicht zu den förderfähigen Programmen von myclimate.

Die Klimaprämie ist ein schweizweit einheitliches Förderprogramm von Energie Zukunft Schweiz . Dank dieses Programms werden Sie bei jedem Ersatz einer fossilen Heizung durch eine erneuerbare Heizung finanziell unterstützt. Die Prämie wird anhand des jährlichen Energieverbrauchs berechnet und beträgt CHF 0,18 pro Kilowattstunde. Gehen Sie von 2.000 Stunden Heizleistung aus, entspricht das etwa CHF 360,-. Dabei spielt die Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz (FWS) eine entscheidende Rolle. Bei dieser Vereinigung muss jede neu installierte Wärmepumpe, auch in vermieteten Gebäuden, zertifiziert werden.

Sie möchten sich intensiv mit allen verfügbaren Förderungen für eine neue Luft-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe beschäftigen? Auf energiefranken.ch finden Sie eine übersichtliche Datenbank mit allen verfügbaren Förderungen von Bund, Kantonen und Energieversorgern. Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl ein und Sie erhalten einen genauen Überblick. Beratung erhalten Sie zusätzlich über die Fachfirmen bei renovero.


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ich Förderbeiträge für meine Wohneinheit bzw. mein Gebäude erhalte?


Neben diversen Anforderungen an das Heizsystem bzw. Wärmeverteilsystem, auf die später noch eingegangen wird, ist eine wichtige Voraussetzung für den Erhalt der Wärmepumpen-Förderung, dass Sie diese durch die Fachvereinigung Wärmepumpe Schweiz (FWS) zertifizieren lassen. Darum müssen Sie sich aber nicht selbst kümmern, denn Ihr Installationspartner übernimmt diese Zertifizierung für Sie. Nach der Zertifizierung zählt Ihre Anlage offiziell als Wärmepumpen-System-Modul und ist damit förderfähig.

Ganz wichtig: Eine Zusage über die Förderung der Wärmepumpe muss Ihnen in der ganzen Schweiz bereits vor Beginn des Bauvorhabens vorliegen. Eine nachträgliche Auszahlung von Fördergeldern für ein Wärmeverteilsystem ist nicht möglich.

Darüber hinaus müssen Sie noch einige weitere Voraussetzungen erfüllen. Um zum Beispiel eine Förderung in Form einer Klimaprämie zu erhalten, müssen Sie eine vorhandene Ölheizung durch eine Wärmepumpe ersetzen. Für den Heizungsersatz im Neubau erhalten Sie diese Förderung nicht. Ersetzen Sie eine bestehende Gasheizung durch eine Wärmepumpe, erhalten Sie den Zuschuss für die Wärmepumpe erst ab einer Leistung von mehr als 50 Kilowatt. Bei vermieteten Objekten wiederum zählt diese Untergrenze nicht. Die Gebäudeart spielt beim Zuschuss für die Wärmepumpe keine Rolle. Er wird für Wohnhäuser ebenso wie für gewerblich und öffentlich genutzte Immobilien gewährt. Voraussetzung ist weiterhin, dass die neue Wärmepumpe als Hauptheizung eingesetzt wird, also mindestens 50 Prozent der erforderlichen Wärme erzeugt.

Merken können Sie sich: Für jede Art der Förderung sind unterschiedliche Voraussetzungen nötig. In einigen Fällen benötigen Sie für den Förderbeitrag sogar einen Gebäudeausweis der Kantone, kurz GEAK. Er dient dazu, die Energieeffizienz eines Gebäudes zu beurteilen.

Wie hoch sind die Förderbeträge für den Einbau einer Wärmepumpe?


Wie hoch die Förderbeträge für den Einbau der Wärmepumpe letztendlich ausfallen, ist von mehreren Faktoren abhängig. Unter anderem spielt die Art der Wärmepumpe eine Rolle, also ob das Wasser der Heizung über Luft oder Erdwärme erwärmt wird. Möglich sind zum Beispiel die Luft-Wasser-Wärmepumpe oder die Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Erdsonden. Auch ob es sich um einen Heizungsersatz oder eine Erstinstallation handelt, ist für den Förderbeitrag wichtig.

Die Förderbeiträge unterscheiden sich ebenfalls von Kanton zu Kanton. Je nach Kanton ist für die Wärmepumpe eine Förderung von bis zu CHF 9.000,- möglich. Diesen höchsten Satz gibt es in der Schweiz allerdings nur im Kanton Wallis. Der niedrigste Förderbeitrag für Wärmepumpen, nämlich nur CHF 1.600,- (die Mindestförderung, die in der Schweiz vorgeschrieben ist), gibt es in den Kantonen Aargau und Appenzell. Hier erhalten Sie allerdings noch einen Zusatzbetrag in Höhe von CHF 60,- pro kW Heizleistung (abgekürzt mit kwth). Dabei handelt es sich um leistungsabhängige Zusatzbeiträge, die nicht in allen Kantonen gezahlt werden.

Wie beantrage ich Fördergelder für eine Wärmepumpe?


Informieren Sie sich zunächst, ob Ihre neue Wärmepumpe zu den förderfähigen Anlagen zählt. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ist Ihnen der Installateur Ihres Wärmeverteilsystems sicher behilflich. Kommen Sie für eine Förderung für die Wärmepumpe mit Luft-Wasser- oder Sole-Wasser-Betrieb infrage, können Sie einen entsprechenden Förderantrag einreichen. Achten Sie darauf, alle erforderlichen Dokumente beizulegen und die Fristen nicht zu überschreiten.

Sowohl das Antragsverfahren als auch die Bearbeitungszeiten sind von Kanton zu Kanton ein wenig unterschiedlich. Informieren Sie sich daher vorher intensiv. Die eigentliche Beantragung der Wärmepumpen-Förderung erfolgt direkt auf der jeweiligen kantonalen Website. Geben Sie hier einfach alle erforderlichen Daten ein und folgen Sie den Anweisungen. Unser Tipp: Kümmern Sie sich lieber zu früh als zu spät um die Beantragung der Fördergelder. Möchten Sie dagegen eine Klimaprämie beantragen, müssen Sie ein Konto bei der Förderplattform für Energie Zukunft Schweiz einrichten. Danach folgen Sie den Anweisungen auf der Website und die Förderung ist binnen weniger Minuten erledigt.

Welche Dokumente sind für den Förderantrag erforderlich?


Um einen Zuschuss für die Wärmepumpe zu erhalten, müssen Sie die erforderlichen Dokumente einreichen. Die wichtigsten sind:

  • ein aktuelles Foto vom Wärmeverteilsystem
  • ein Typenschild mit der Leistung und dem Baujahr der Wärmepumpe
  • eine aktuelle Offerte für das Heizsystem

Planen Sie für die Erstinstallation eine Anlage mit weniger als 15 kwth, genügt eine Bestätigung für das Wärmepumpen-System Modul (WPSM). Für Anlagen, die bei der Erstinstallation grösser als 15 kWth sind, benötigen Sie zusätzlich eine unterschriebene Leistungsgarantie von EnergieSchweiz.

Kann ich mehrere Förderprogramme gleichzeitig nutzen?


Für Ihre Wärmepumpe bzw. Ihr WPSM können Sie folgende finanzielle Unterstützung beantragen:

  • Förderung des kantonalen Gebäudeprogramms
  • Förderbeiträge der Stiftung myclimate
  • Klimaprämie

Eine Kombination dieser drei Förderungen für den Einbau Ihrer Luft-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe ist leider nicht möglich. Lassen Sie aber mehrere energetisch wertvolle Baumassnahmen durchführen, können Sie natürlich auch mehrere Förderungen beantragen. So können Sie such zum Beispiel bei der Dämmung der Fassade vom Kanton fördern lassen und für die Wärmepumpeninstallation myclimate um Unterstützung ansuchen.

Werden auch Neubauten beim Einbau einer Wärmepumpe gefördert?


In etwa 80 Prozent aller Neubauten in der Schweiz werden mittlerweile Wärmepumpen als Erstinstallation verbaut. Sie planen eine wartungsarme Wärmepumpe, die Wasser über Luft oder Erdwärme erwärmt, um damit Ihre Wohnräume zu beheizen? Dann müssen Sie klar zwischen Sanierung bzw. Heizungsersatz und Neubau bzw. Erstinstallation differenzieren. Die Förderung für einen Neubau ist, was die Förderbedingungen betrifft, nahezu deckungsgleich mit dem Förderbeitrag für eine Gesamtsanierung. Allerdings wird die Heizung in einem neuen Wohngebäude mit einem deutlich niedrigeren Betrag unterstützt. Auch wichtig: Beim Ersatz einer vorhandenen Öl- oder Gasheizung kann eines der vorgenannten Förderprogramme genutzt werden. Wird allerdings eine Elektroheizung ersetzt, gibt es nur die Möglichkeit zum Erhalt einer Förderprämie durch den Kanton.

Damit Neubauten förderberechtigt sind, müssen einige spezielle Dinge beachtet werden. Entscheidend sind dabei vor allem die «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich». Sie legen unter anderem die Anforderungen an den Wärmebedarf und die Eigenstromerzeugung bei Neubauten fest.

Fazit


Lassen Sie sich die Förderung für eine Wärmepumpe in der Schweiz nicht entgehen, denn so bekommen Sie zumindest einen Teil der Investitionskosten wieder zurück. Informieren Sie sich, welche Fördermöglichkeiten es in Ihrem Kanton gibt. Die Förderprogramme bieten eine wertvolle finanzielle Unterstützung beim Ersatz Ihrer bisherigen Heizung durch eine Wärmepumpe. Die Beantragung lohnt sich also definitiv, erfordert aber genaue Planung.

Sie suchen einen Fachbetrieb, der Ihnen eine Wärmepumpe fachgerecht installiert? Auf renovero finden Sie passende Fachbetriebe für Ihre förderfähige Wärmepumpeninstallation. Es empfiehlt sich, mehrere Offerten miteinander zu vergleichen, um den optimalen Anbieter zu finden.

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