Der künftige Unternehmer muss sich darüber im Klaren sein, wie viel Kapital für den Schritt in die Selbständigkeit nötig ist und wie viel von diesem Kapital zur Verfügung steht. Dabei nicht zu vergessen sind die Gründungskosten, die bei den Personengesellschaften und bei den Kapitalgesellschaften anfallen.
Auch gibt es je nach Rechtsform ein Mindestkapital, das aufgebracht werden sollte. Bei der GmbH liegt das Mindestkapital bei 20.000, bei der AG bei 100.000 Franken. Wenn auch bei der AG beispielsweise nicht das gesamte Startkapital zwingend zu Beginn einbezahlt werden muss, sollte es dennoch zur Verfügung stehen. Für diesen Betrag haften die Eigentümer mit ihrem Privatvermögen. Personengesellschaften kennen hingegen genauso wie die Einzelunternehmen kein Mindestkapital.
Die Steuern sind ein weiterer wichtiger Punkt. Bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen werden die Geschäftseinkünfte und das Geschäftsvermögen der Unternehmung und des Eigentümers zusammen besteuert. Bei der AG und der GmbH erfolgt die Besteuerung getrennt und in diesem Sinne zweimal, einmal bei der Unternehmung und einmal beim Gesellschafter oder Aktionär.
Ein Punkt, der oft in Vergessenheit gerät und zu wenig beachtet wird, ist die soziale Sicherheit. Je nach Rechtsform sind bestimmte Sozialversicherungen obligatorisch, freiwillig oder aber gar nicht möglich. Wer sich für eine Einzelfirma entscheidet, ist für die Absicherung seiner sozialen Sicherheit zum grössten Teil alleine verantwortlich. Er ist nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert und der Beitritt in die Pensionskasse ist freiwillig. Bei einer AG und einer GmbH sind auch die geschäftsführenden Unternehmenden angestellt und somit sozialversichert. Dies gilt jedoch nur für den Lohnanteil, nicht für die Dividende, die ausbezahlt wird. Wer als Einzelperson eine AG besitzt, entscheidet über die Höhe seines eigenen Lohns. Bei einem tiefen Lohn steigt natürlich der Profit und ein Teil des Gewinns kann sich der Handwerker als Dividende auszahlen lassen. Die Dividende unterliegt nicht der Sozialversicherung, wird dafür jedoch als Gewinn bei der Gesellschaft und als Einkommen beim Aktionär oder beim Gesellschafter besteuert.